Hallo zusammen!
Kleine Versandhändler sind im grenzüberschreitenden Handel jetzt viel öfter zur Besteuerung im Bestimmungsland verpflichtet. Schon bei mehr als 10.000 € Jahresumsatz mit Versänden in die EU. Das Video erklärt die Neuregelung und das zugehörige neue One-Stop-Shop Verfahren für die Abwicklung.
Viel Spaß beim Video!
TRSP-Gruppe
Guido Zimmermann
Steuerberater
Wirtschaftsprüfer
Fachberater für internationales Steuerrecht
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Disclaimer: Dieses Video stellt keine Steuer-/Rechtsberatung im rechtlichen Sinne dar!